Dörfer werden kaputt gemacht…

Stoffersches Haus in Thandorf/Nordwestmecklenburg

Quelle: https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=1755627

Dörfer werden kaputt gemacht, das beschäftigt nahezu alle Bürgermeister und Gemeindevertretungen kleinerer und kleiner Gemeinden. Es treibt uns immer wieder bis an den Rand der Verzweiflung, gerne auch darüber hinaus, und erfüllt uns mit Unverständnis, Ohnmacht und Verärgerung.

Ein Beispiel: Wir in Thandorf wollten einen zusätzlichen Bus-Haltepunkt bauen, damit die Kinder nicht auf der Fahrbahn der Kreisstraße zu ihrem Schulbus laufen müssen – abgelehnt bzw. nur denkbar, wenn die EU-Norm, die sich an hochfrequentierten Haltestellen orientiert, eingehalten wird. Also ein Haltepunkt für 4-6 Kinder, der den Anforderungen an eine Flughafen-Haltestelle genügen muss. Unbezahlbar – und völlig sinnwidrig.

Auch wir kämpfen immer wieder gegen Vorgaben des deutschen Baurechts, die den Lebensgegebenheiten einer kleinen Dorfgemeinschaft grundlegend zuwiderlaufen. Da wird bestimmt, dass „das Gebäude um 2 Grad zu drehen ist, weil es ansonsten nicht in die Straßenflucht passt“. Was die Gemeindevertretung einstimmig anders sieht, zumal der fragliche Neubau in einer Kurve liegt.

Da möchte die Gemeinde sanitäre Anlagen am Badeteich, dies aber „stelle eine Zersiedelung und Zersplitterung dar“. Dass ein Hühnerstall nahezu den Brandschutzvorgaben einer Schule genügen muss, mutet dagegen schon wieder lustig an.

Nur vier Beispiele, der Irrsinn ließe sich um viele weitere erweitern. Das dahinter liegende Motiv aber ist ein anderes: Landesregierung und Planungsbehörden haben ganz offensichtlich und kaum verhohlen das Ziel, die Mittel- und Oberzentren zu stärken und die ländlichen Dörfer im Gegenzug peu a peu kaputt zu machen. Zu teuer im Infrastrukturerhalt, nicht wirtschaftlich, nicht zukunftsfähig, verwaltungstechnisch zu aufwendig, usw.

„Die Menschen suchen Anbindung an Zentren“, so die Behauptung – und warum dann können selbst wir als kleinste Gemeinde Nordwestmeckenburgs uns vor Bauplatz- und Wohnanfragen kaum retten?

Die Mittel der Wahl auf dem Weg sind vielfältig: versagte Förderungen, Nichtfreigabe von Bauplätzen, Drangsalierung über Vorgaben, Untersagung von (Bau-) Vorhaben, Ersetzen gemeindlicher Beschlüsse, Untersagung von Nutzungsvorhaben, aufgeblasener Ver-hinderungsbürokratismus.

Der Artikel 28 des Grundgesetzes, der den Gemeinden die Selbstverwaltung und die daraus abgeleitete Planungs- und Gestaltungshoheit zusichert und gewährleistet, scheint schon lange außer Kraft gesetzt und klingt wie Hohn in den Ohren derer, die vor Ort Verantwortung übernommen haben und verantwortlich handeln.

„Ihr habt ja nicht die Mittel, um die Eigenbeteiligung zu bezahlen „, so hören wir oft von übergeordneten Ebenen, wenn es um die Umsetzung von Vorhaben geht (sofern diese nicht schon im Ansatz ohnehin erstickt werden). Stimmt! – und warum nicht? Weil die höchstrichterlich geforderte „auskömmliche Finanzausstattung“ auch nicht hinreichend erfüllt wird.

Spannend, wie eine kleine Landesregierung geltendes (Art. 28) und gesprochenes (Ausstattung) Recht trick- und einfallsreich aussetzen kann, um dem Ziel, „hin zu Zentren, weg mit Dörfern“näherzukommen.

 

Kontakt: bgm@thandorf.de

Autor Wolfgang Reetz ist Bürgermeister von Thandorf in Nordwestmecklenburg. Der Beitrag wurde auch als Leserbrief in der Schweriner Volkszeitung vom 9.2. 2021 veröffentlicht.

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